Eltern und Schüler besuchen CJD-UpdateEltern und Schüler informieren
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Das habe ich ja noch nie gesehen!“ Ob Webdesigner oder Journalist – wem man den Feriengruß von Google auch übermittelte, die erste Reaktion war immer die gleiche. Ohne jede Vorwarnung oder formelle Information des verantwortlichen Webmasters hat Google von einem Moment auf den anderen allen Einträgen von CJD-UPDATE die Warnung angefügt: Diese Website kann Ihren Computer schädigen. Datenschützer warnen weltweit vor den Folgen des Google-Monopols. Zu Recht, wie man am Umgang mit dem Onlinemagazin unserer Schule sehen kann.

Zunächst vorab:

  1. Die Aussage von Google war reine Mutmaßung. Zu keinem Zeitpunkt konnte CJD-Update einen Computer schädigen. Allerdings – eine JavaScript-Applikation verhielt sich tatsächlich seltsam. Sie versuchte, die Versionsnummer des aktivierten JavaScript im Browsers zu lesen und die Zahl an eine Webadresse zu schicken. Völlig unsinnigerweise. Viren verhalten sich ähnlich, wenn sie versuchen, aus dem Cache des Browsers Passworte zu lesen. Der Google-Roboter hat das erkannt. Das ist gut so. Und den Schluss gezogen, da wäre Badware aktiv und prophylaktisch unserem Onlinemagazin das Brandmal aufgedrückt. Das jedoch ist dissozial und rechtlich fragwürdig!
  2. Wir haben das Script entfernt. Es ist alles wieder in Ordnung. Das hat auch StopBadware.org in einer signaturlosen Email bestätigt. Obgleich der Spamfilter die Mail wegen ihres nachlässigen und unsicheren Stils zunächst als Werbe-Spam klassifizierte und in Deutschland solche Mails zu Abmahnungen führen können!

We have received and processed your request for review of your website, www.onlzoberurff.info/. It appears that your site does not currently host or distribute badware. As such, the Google warning page for your site has either already been removed or should be removed shortly. In addition, if your site has been listed in our Badware Website Clearinghouse, we will be removing your site from the Clearinghouse list.

Uff. Ging ja noch mal gut. Doch wie ein dominanter Patriarch legt die im Auftrag von Google tätige Prüffirma noch eine kleine Drohung nach:

Please note that we will be retesting your website at periodic intervals in order to monitor that it remains free from badware. If we find that you are hosting or distributing badware in the future, the reviews process may take considerably longer than the original review.

Ein anmaßendes Geschäftgebaren, wie es sich nur ein Monopolist erlauben kann. Scheint etwas dran zu sein, an den Warnungen der Datenschützer, vor der Allmacht der Firma Google. In der deutschen Rechtssprechung gilt der Grundsatz, dass vor einer Urteilsfindung durch ein Gericht ein Ankläger die Schuld eines Angeklagten nachweisen muss. Schließlich hat der Beschuldigte das Recht zur Gegendarstellung. Auf Verdacht jemanden öffentlich zu beschuldigen ist rechtswidrig.

In dem Sinne wäre es die Pflicht von Google.de gewesen, die Schule über den Verdacht zu informieren. Auch deshalb, damit wir jene Benutzer warnen können, die NICHT über Google zur Website finden. Das aber interessiert Google offenbar nicht. Stattdessen wird ein Verdacht ohne jede genauere Prüfung und Rücksprache an eine amerikanische Prüfstelle weitergereicht und die Negativkennung veröffentlicht.

Wer den verpassten Brandstempel wieder weghaben will, muss ein willkürliches Antragsprozedere durchlaufen, gezwungenermaßen AUSSERHALB deutscher Rechtssprechung :pc.

Korrektes Vorgehen

Wie ein solcher Fall korrekt behandelt werden kann, zeigt der Crackversuch unserer damaligen Schulhomepage vor zwei Jahren. Über ein Sicherheitsleck im Zugangsbereich hatte an einem Wochenende ein „Bösewicht“ eine für alle sichtbare Spur hinterlassen. Der Provider schickte dem eingetragenen Webmaster eine Warnung per Mail, dass jemand versucht habe, die Internetpräsenz zu missbrauchen, verbunden mit der Aufforderung, das Problem möglichst umgehend zu beheben. (w)

(*) Text/Bild: Andreas Bubrowski