Mrz 28 2006
Handys in der Schule: Bayern übernimmt Regelung der 8d
(Abb.: CJD-Update)
Zumindest hat es den Eindruck, das bayerische Kabinett würde die am letzten Donnerstag von den Eltern der 8d beschlossene Regelung zur Handy-Nutzung für alle bayerische Schulen übernehmen. Generelles Nutzungsverbot mit der Option zur Ausnahme – so lässt sich die Regelung auf den Punkt bringen. Statt hartem Handy-Verbot, dessen Zuwiderhandlung mit disziplinarischen Maßnahmen zu ahnden wäre, verständigte sich das Kabinett in München auf ein grundsätzliches Nutzungsverbot. Wenn ein Schüler krank ist oder andere dringende Gründe vorliegen, kann der Lehrer um eine Ausnahmeregelung gebeten werden.
Kein Akt der Hilflosigkeit und keine Polizeistaat-Maßnahme, wie manche Kritiker meinen. Nur EINE vernünftige Einschränkung inmitten zahlreicher bewährter Regelungen in einer zunehmend komplexen Welt, wie keine Drogen, kein Alkohol, keine Zigaretten und bei Rot nicht über die Straße gehen.
Verlierer sind die Anbieter dubioser Video-Angebote. Die Mobilfunkbetreiber werden etwas weniger mehr verdienen. Gewinner sind die Schülerinnen und Schüler. (w)
Linksunten:
TV-Tipp HEUTE: Gewaltvideos - Handy-Verbot an Schulen
br-online: “(K)ein Handy-Verbot an Schulen”
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| Zuletzt aktualisiert: 01.04.2007, 12:34 Uhr
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